Die Windkraft lässt den Stadtrat Wadern auch im Jahr 2019 nicht los.

Hier der Redebeitrag von Bernd Theobald, Fraktionsvorsitzender ProHochwald zur „Entscheidung zur Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB betreffend des Antrages der ABO Wind AG, im Genehmigungsverfahren nach dem § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit § 19 Abs. 3 BImSchG, auf Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in Wadern, Windpark Wadern-Wenzelstein“ im Stadtrat Wadern am 24.01.2019

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 29. November 2018 wurde die Stadt Wadern vom Innenministerium in Kenntnis gesetzt, dass die „1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Bereich der Stadt Wadern“, kurz, dass der sTFNP genehmigt ist.
Damit ist eine monatelange „Hängepartie“ (die Unterlagen zur Genehmigung wurden bereits 12 Monate vorher, am 13. November 2017, beim Innenministerium eingereicht) endgültig geklärt und der von der Stadt Wadern vorgelegte FNP kann rechtskräftig werden.

Auch wenn diese Entscheidung des Innenministeriums nicht die Zustimmung aller Bürger findet und in den sozialen Medien zum Teil unsachlich diskutiert wird, sollten mit dieser Entscheidung alle Diskussionen z.B. über die Anwendbarkeit des neuen Landeswaldgesetzes, über Abwägungssynopsen, über angebliche Unzulänglichkeiten und ungenügende Qualität des eingereichten FNP beendet werden.

Es war in diesem Verfahren immer die Forderung von ProHochwald, eine inhaltlich und juristisch unanfechtbare Planungsgrundlage zu schaffen, weil Luftschlösser niemandem weiterhelfen.

Aus diesem Grund haben wir auch der Klage gegen die Versagung der Genehmigung des sTFNP durch das Innenministerium im Herbst vorbehaltlos zugestimmt.

Auf Grundlage des jetzt vorliegenden sTFNP, der durch die Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Wadern in der vergangen Woche endgültig Rechtskraft erlangt hat, wird die Stadt Wadern, genauso wie es auch bei der Planung von z.B. Neubau- oder Gewerbegebieten der Fall ist, die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Bebauung steuern und sich dabei insbesondere an den Interessen der Waderner Bürger orientieren.

Die Verwaltung wird in Abstimmung mit unserem Rechtsbeistand Herrn Brauns aufgefordert, alle Entwicklungsmöglichkeiten und Alternativen zu untersuchen und dem Rat juristisch fundierte Handlungsoptionen aufzeigen.
Auch aus diesem Grund wird ProHochwald das heute Abend zur Rede stehende gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen nicht herstellen. Die vorliegende Veränderungssperre lässt dies ohnehin nicht zu.

Lassen Sie mich noch ein paar kurze Anmerkungen zum Thema Bebauungsplan machen:
In dieser Woche war mehrfach zu lesen, dass die Fraktionen von CDU und SPD vom Stadtrat der Stadt Wadern vehement die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Windvorranggebiet Wenzelstein einfordern.

Wir haben uns an dieser öffentlichen Diskussion ganz bewusst nicht beteiligt. Und das aus einem einfachen Grund: die Fraktion von ProHochwald hat bereits in der Sitzung des Stadtrates am 10. Oktober 2016 einstimmig der Veränderungssperre und dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich Wenzelstein zugestimmt. Und an diesem Beschluss meiner Fraktion hat sich auch zweieinhalb Jahre später nichts geändert. Wir stehen zu dem, was wir sagen.

Seitens ProHochwald sehen wir in einem Bebauungsplan die grundsätzliche Möglichkeit, den weiteren Verlauf der Planung in einem rechtlich sehr engen Rahmen zu ordnen und zu gestalten.
Auf Grund der sehr komplexen Rechtsmaterie bedarf es, wie wir vom Rechtsbeistand der Stadt Wadern wissen, jedoch sehr schlüssiger und juristisch auch belastbarer Argumente, weiterer differenzierter Untersuchungen und abschließend rechtssicherer planerischer Festsetzungen, damit die berechtigten Interessen Aller gewahrt werden. Nebelkerzen und Scheinargumente sind schon deshalb fehl am Platz, weil sie vor Gericht nie und nimmer Bestand hätten. Und wer Zweifel daran hegt, dass hier durchaus eine weitere juristische Auseinandersetzung droht, der braucht nur einen Blick auf die Vergangenheit dieses Genehmigungsverfahren zu werfen.

Von einem Bebauungsplan hingegen eine Art Erfolgsgarantie im Sinne einer grundsätzlichen Veränderung oder gar einer Verhinderung des Bauvorhabens zu erwarten oder in Aussicht zu stellen, streut den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wadern Sand in die Augen.
In der Aufstellung eines Bebauungsplans ein Instrument zur gänzlichen Verhinderung des Bauvorhabens zu sehen, konterkariert das Ziel eines Bebauungsplans.
Lassen Sie uns mit Engagement, Sachverstand und Nüchternheit an die Sache herangehen und an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten. Damit ist allen geholfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Diesen Beitrag können Sie hier im PDF Format laden