In der Stadtratssitzung am 22.02.2018 haben wir uns für die Klage gegen das Versagen der Genehmigung zur 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (sTFNP) in Wadern ausgesprochen.
Hier der Redebeitrag unseres Fraktionsvorsitzenden Bernd Theobald:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
verehrte Kollegen und Kolleginnen des Stadtrates,
meine sehr verehrten Damen und Herren,
das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat mit Schreiben vom 07.02.2018 die Genehmigung der mit großer Mehrheit von diesem Stadtrat beschlossenen 1. Änderung des sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (sTFNP) in unserer Stadt ausschließlich wegen der fehlenden Abwägung des Belanges des Landeswaldgesetzes versagt.
Eine Nichtgenehmigung die für uns in keinster Weise nachvollzogen und akzeptiert werden kann. Hat doch das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) der Stadt Wadern bereits mit Schreiben vom 20.10.2017 schriftlich mitgeteilt, dass das geänderte Landeswaldgesetz vom 20. September 2017 hier eben genau keine Anwendung findet. Man könnte also den Eindruck gewinnen, dass es sich bei der Entscheidung des Innenministeriums um eine politisch motivierte Entscheidung handelt.
Im Herbst letzten Jahres wurde eine Änderung des saarländischen Waldgesetzes beschlossen, die schwammiger fast nicht mehr formuliert werden konnte. Es wurden keine klaren Regeln zur Nutzung oder Nichtnutzung der Windenergie im Staatswald formuliert. Im Gegenteil, es wurden offensichtlich bewusst Formulierungen gewählt, die sowohl Windkraftgegner als auch Windkraftbefürworter einladen sollen, gegen dieses Gesetz zu klagen. Aus unserer Sicht hat man sich von Seiten der Landespolitik einfach aus der Verantwortung gestohlen und diese an die Rechtssprechung weitergegeben.
Dass jetzt auch noch die Prüfung dieser schwammigen Formulierung an die Kommunen weitergegeben wird – und nichts Anderes bedeutet ja die Nichtgenehmigung des sTFNP – ist fast schon die Krönung der politischen Verantwortungslosigkeit.
Heute stand in der SZ zu lesen: Klagt Wadern gegen Ministerium? Ich meine:
natürlich müssen wir gegen diese Entscheidung des Ministeriums beim Verwaltungsgericht Saarlouis Klage erheben.
Und dies aus einem einzigen Grund: es gibt augenscheinlich kontroverse Auffassungen von Innenministerium und LUA, ob überhaupt und in welcher Form das Landeswaldgesetz in die Flächennutzungsplanung und/oder in die Genehmigungsplanung einfließen muss.
Und genau aus diesem und nur aus diesem Grund sollte sich unserer Überzeugung nach ein Gericht der Sache annehmen, den Sachverhalt rechtlich prüfen und endgültig Klarheit schaffen. Ich denke, es kann nur im Interesse aller Beteiligten liegen, wenn endlich rechtliche Sicherheit geschaffen wird.
Die Szenarien, was passieren würde wenn wir den Klageweg nicht bestreiten, wurden vom Bürgermeister bereits ausführlich erläutert.
Wir von ProHochwald stehen zur der von der Bundesregierung beschlossenen und von der Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land mitgetragene Energiewende. Die Folgen des Klimawandels sehen wir fast täglich in den Nachrichten. Und mit den landauf landab entstandenen und entstehenden Windkraft- und Solaranlagen wird diese Energiewende für uns alle sichtbar. Sie wird von bundes- und landespolitischer Seite im Übrigen immer wieder propagiert. Hierfür klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, scheint unterdessen politisch nicht gewollt – oder fehlt vielleicht der Mut?
Hier werden die Kommunen mit ihren Entscheidungsträgern im Stich gelassen.
Der Stadtrat hat unserer Meinung nach mit der 1. Änderung des sTFNP nach langer sehr intensiver Auseinandersetzung mit diesem hochkomplexen Thema einen sehr ausgewogenen und vernünftigen Kompromiss gefunden um zum einen der Windenergie substanziellen Raum zu verschaffen und zum anderen den durchaus nachvollziehbaren Bedenken der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt Rechnung zu tragen.
Wir als Stadtratsmitglieder sollten unserer Verantwortung gegenüber allen unsern Bürgerinnen und Bürgern gerecht werden und gegen diesen Bescheid klagen.
Wichtig ist, dass am Ende eine für uns alle rechtssichere Entscheidung steht.
Und darum werben wir von ProHochwald um Zustimmung zur Klage.
Vielen Dank